Allgemeine Geschäftsbedingungen und VZR garant

Garantie vereinbart | STO Garant

Die von Sail-Holland BV angebotene Segelreise mit Übernachtung ist Teil der Kombination von Reisedienstleistungen, die Ihnen angeboten wird, und stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen dar. Daher haben Sie Anspruch auf alle EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten.

Um der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherungspflicht nachzukommen, nutzt Sail-Holland BV für alle Pauschalreisen STO Garant. STO Garant ist ein anerkanntes Garantiesystem. Es handelt sich um ein Treuhandkontomodell, das Ihre Zahlung bis zum Ende Ihrer Buchung absichert. Als Reisender zahlen Sie den Buchungsbetrag nicht an Sail-Holland BV, sondern auf das Treuhandkonto der Stiftung Derdengelden Certo Escrow, einem bei der Niederländischen Zentralbank (DNB) und der Finanzmarktaufsicht (AFM) registrierten Zahlungsdienstleister. Diese Stiftung wickelt alle Zahlungen für STO Garant ab. Am Tag nach dem Ende Ihrer Buchung wird der Buchungsbetrag vom Treuhandkonto an Sail-Holland BV freigegeben. Sollte Sail-Holland BV vor Ende Ihrer Buchung in Insolvenz geraten oder Zahlungsaufschub erhalten, wird der Buchungsbetrag an die Stiftung Take Over (STO) freigegeben. Diese sorgt dann – abhängig von der Situation – dafür, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, Ihre Buchung fortsetzen oder zu Ihrem Buchungsziel reisen können.

Sail-Holland BV hat sich damit bei STO Garant gegen Insolvenz abgesichert. Wenn aufgrund der Insolvenz von Sail-Holland BV Dienstleistungen nicht erbracht werden, können sich Reisende an STO Garant wenden: Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, info@sto-garant.nl oder telefonisch unter +31 (0)85 13 02 943.

Verfahren

Sie erhalten eine E-Mail von STO Garant (info@sto-garant.nl) mit Informationen zur Zahlung Ihrer Buchung. Für alle Buchungen gilt, dass der gesamte Buchungsbetrag vor Beginn der Buchung auf das Treuhandkonto überwiesen sein muss.

Artikel 1. Definitionen

In diesen allgemeinen Bedingungen sowie in den damit verbundenen Verträgen wird unter den folgenden Begriffen verstanden:

a. Anbieter: Der Eigentümer des Schiffs

b. Empfänger: Jede (juristische) Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag abschließt.

c. Vertrag: Jeder Vertrag, der zwischen Anbieter und Empfänger zustande kommt sowie jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages, bei dem der Anbieter sich gegenüber dem Empfänger verpflichtet, eine Fahrt auf seinem Schiff durchzuführen, und auf den diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung finden.

d. Gast: Jede (juristische) Person, die vom Empfänger zur Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters zugelassen wird.

e. Fahrt: Die gesamte Fahrt und der Aufenthalt an Bord des Schiffs während des im Vertrag genannten Zeitraums.

f. Gepäck: Das Gepäck, das der Gast als leicht zu transportierende, tragbare oder handlich bewegliche Gegenstände bei sich hat.

g. Schiff: Das Schiff, das im Vertrag genannt wird.

h. Preis: Der Preis für die Fahrt, wie im Vertrag festgelegt.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge. Diese Bedingungen gelten außerdem für alle vorvertraglichen Beziehungen zwischen Anbieter und Empfänger, ab dem Moment, in dem der Anbieter sie dem Empfänger übergeben hat und der Empfänger nicht innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Bedingungen Einspruch erhebt.

2.2 Abweichende allgemeine Bedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vom Anbieter akzeptiert wurden und nur für die jeweiligen Verträge.

2.3 Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung im Vertrag und diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.

2.4 Der Vertrag und diese Bedingungen geben den gesamten Inhalt der Rechte und Pflichten des Anbieters und des Empfängers wieder.

2.5 Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesem Text und einer in einer anderen Sprache formulierten Version dieser Bedingungen hat der niederländische Text Vorrang.

2.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus welchem Grund auch immer ungültig sein, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die inhaltlich der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

2.7 Der Empfänger ist die Vertragspartei des Anbieters. Diese Bedingungen gelten auch zwischen dem Anbieter und den Gästen, die nicht Vertragsparteien zwischen Anbieter und Empfänger sind. Der Empfänger übernimmt hierfür die Verantwortung. Der Empfänger stellt den Anbieter von allen Ansprüchen der Gäste gegenüber dem Anbieter frei, soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen wäre, wenn die Gäste an diese Bedingungen gebunden wären.

2.8 Diese Bedingungen gelten auch zugunsten aller natürlichen und juristischen Personen, die der Anbieter bei Abschluss und/oder Durchführung des Vertrages oder bei der Durchführung ihres Unternehmens einsetzt oder eingesetzt hat.

2.9 Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und diesen Allgemeinen Bedingungen ist die im Vertrag festgelegte Regelung maßgeblich.

Artikel 3. Haftung des Anbieters

3.1 Die Schadenersatzpflicht, die der Anbieter möglicherweise für Tod oder Körperverletzung von Personen gemäß Abschnitt 3 Titel 10 Buch 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches schuldet, ist auf einen Betrag von 137.000 EUR pro Gast begrenzt. Falls der Schadenersatz in Form von Zinsen berechnet wird, darf der kapitalisierte Betrag 137.000 EUR pro Gast nicht überschreiten.

3.2 Die Schadenersatzpflicht des Anbieters für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck ist auf 1.000 EUR begrenzt. Der Schaden am Gepäck wird auf den aktuellen Wert des Gepäcks begrenzt. Der Anbieter haftet niemals für immaterielle Schäden, indirekte oder Folgeschäden, die aus dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck resultieren.

3.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen (unabhängig vom Grund, der vor, während oder nach dem Transport aufgetreten ist) oder durch Abweichungen von den vereinbarten Anfangs- und Endzeiten entstehen.

3.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Sachen verursacht werden, die Gäste an Bord gebracht haben, die der Anbieter – wenn er deren Art oder Zustand gekannt hätte – nicht an Bord zugelassen hätte. Der Gast ist in diesem Fall für alle Kosten und Schäden verantwortlich, die dem Anbieter durch das Mitbringen oder Besitzen dieser Sachen entstehen.

3.5 Unbeschadet von Artikel 6:107 BGB hat im Falle von Verletzungen der Gäste ausschließlich der betroffene Gast selbst Anspruch auf Schadenersatz. Unbeschadet von Artikel 6:108 BGB haben nur der überlebende Ehepartner, die Kinder oder die Eltern des Gastes, die von seiner Arbeit unterhalten wurden, Anspruch auf Schadenersatz. Die Ansprüche gemäß diesem Absatz werden nach dem gegenseitigen Stand und Wohlstand der Personen bewertet.

3.6 Wenn der Anbieter nachweisen kann, dass die Schuld oder Fahrlässigkeit des Gastes den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat, wird die Haftung des Anbieters dadurch ganz oder teilweise aufgehoben.

3.7 Wenn Personen, deren Hilfe der Anbieter bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Anspruch nimmt, auf Anfrage des Empfängers oder der Gäste Dienstleistungen erbringen, zu denen der Anbieter nicht verpflichtet ist, gelten diese Personen als im Auftrag des Empfängers und/oder der Gäste handelnd.

3.8 Der Empfänger verzichtet auf sein Recht auf Schuldanerkennung.

3.9 Wenn bei der Abrechnung ein Streit über den geschuldeten Betrag entsteht oder zur Feststellung des Betrags eine nicht schnell durchführbare Berechnung erforderlich ist, ist der Empfänger verpflichtet, den Teil des Betrags, über dessen Schulden sich die Parteien einig sind, sofort zu zahlen.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VON BBZ/TCN

(Berufsverband der Berufsschiffer. MotorcharterfahrtNiederlande, Stiftung Traditionelle Charterfahrt Niederlande)

Artikel 4. Haftung des Empfängers und der Gäste

4.1 Wenn der Empfänger oder die Gäste oder deren Gepäck dem Anbieter Schaden zufügen, sind der Empfänger und die Gäste gesamtschuldnerisch verpflichtet, diesen Schaden dem Anbieter zu ersetzen. Dies gilt sowohl für Schäden am Schiff als auch für Schäden an sich an Bord befindlichen Gütern und/oder Personen sowie für Schäden, die der Empfänger und/oder die Gäste oder deren Gepäck an Gütern und/oder Personen außerhalb des Schiffs verursachen, falls der Anbieter zur Schadensersatzleistung aufgefordert wird.

4.2 Der Empfänger kann sich nicht auf die eigene Haftung der Gäste berufen.

4.3 Dieser Artikel gilt unbeschadet anderer/Rechte, die der Anbieter gegenüber Dritten, einschließlich der Gäste, hat.

Artikel 5. Pflichten des Anbieters

5.1 Das Schiff und die Besatzung erfüllen die gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Im Rahmen des Vertrages hat der Anbieter eine Verpflichtung zu einer Anstrengung, die Fahrt auszuführen.

5.3 Die Fahrtroute wird vom Anbieter in Absprache mit dem Empfänger festgelegt.

5.4 Der Anbieter und/oder der Kapitän ist jederzeit berechtigt, zu entscheiden, dass die Wetterbedingungen, hohe oder niedrige Wasserstände, blockierte Wasserstraßen und ähnliche Umstände, auch solche, die das Schiff betreffen, das Fahren nicht zulassen oder eine Änderung der Fahrt erforderlich machen, einschließlich der Änderung des Abfahrts- oder Ankunftsorts.

5.5 In diesen Fällen wird der Anbieter versuchen, eine Alternative oder Lösung anzubieten. Dies erfolgt auf Kosten des Empfängers für alle zusätzlichen Kosten, die der Anbieter hierfür aufbringen muss. Es liegt im Ermessen des Anbieters, zu entscheiden, ob eine Alternative/Lösung umsetzbar ist und ob sie in angemessener Weise durchgeführt werden kann.

5.6 Die in diesem Artikel genannten Bestimmungen gelten auch, wenn der Anbieter und/oder der beteiligte Kapitän eine der genannten Entscheidungen aufgrund des Verhaltens oder Versäumnisses eines Gastes, einer durch Verzögerungen verursachten Fahrt oder der Unmöglichkeit, den vereinbarten Abfahrts- oder Ankunftsort zu erreichen, treffen müssen.

5.7 Sollte das Schiff unerwartet nicht verfügbar sein, wird der Anbieter sich bemühen, ein vergleichbares anderes Schiff bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wenn die Nichtverfügbarkeit des Schiffs nicht durch Vorsatz oder Verschulden des Anbieters verursacht wurde, ist der Anbieter nicht zur Schadensersatzleistung oder Rückerstattung an den Empfänger und/oder die Gäste verpflichtet. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag beschränkt, den der Empfänger im Rahmen des Vertrages bereits bezahlt hat.

Artikel 6. Pflichten des Empfängers und der Gäste

6.1 Das Schiff wird zu Beginn der Fahrt sauber und mit vollständiger Inventarliste übergeben. Spätestens am Tag der Ausschiffung muss der Empfänger das Schiff in demselben Zustand zurücklassen, wie er es beim Einschiffen vorfand, das heißt, sauber und mit vollständigem Inventar, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2 Der Empfänger und die Gäste müssen den von der Regierung und/oder dem Anbieter sowie dem Kapitän festgelegten Vorschriften oder Anweisungen, insbesondere aber nicht ausschließlich, die im Interesse der Ordnung und Sicherheit gegeben wurden, strikt folgen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften oder Anweisungen ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

6.3 Der Empfänger und die Gäste dürfen keine anderen Dinge an Bord bringen als Gepäck.

6.4 Das Gepäck des Empfängers und der Gäste darf keine Behinderung verursachen. In keinem Fall ist es dem Empfänger und den Gästen gestattet, gefährliche Substanzen im weitesten Sinne des Wortes oder Drogen oder Schmuggelware an Bord zu bringen. Weiterhin ist es ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, (Haustiere) an Bord des Schiffs zu bringen.

6.5 Der Empfänger ist verpflichtet, dem Anbieter am Tag der Ankunft eine Liste mit den Namen der Gäste zu übergeben.

Artikel 7. Aussetzungsrecht des Anbieters

7.1 Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Erfüllung der Verpflichtungen des Empfängers ist der Anbieter unter allen Umständen berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag sofort auszusetzen und alle anderen Rechte gegenüber dem Empfänger zu wahren, einschließlich des Ausschlusses der Haftung des Anbieters für etwaige Schäden.

7.2 In diesem Aussetzungsrecht ist auch das Recht des Anbieters enthalten, dem Empfänger oder einzelnen Gästen den Zugang zum Schiff zu verweigern.

7.3 Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Erfüllung der Verpflichtungen des Empfängers und der Ausübung des Aussetzungsrechts durch den Anbieter ist der Anbieter in jedem Fall berechtigt, vom Empfänger die Zahlung des vereinbarten Betrags zu verlangen, ohne dass andere Rechte des Anbieters aufgrund dieser Nichterfüllung nach diesen Bedingungen und/oder nach allgemeinem Vertragsrecht betroffen sind.

Artikel 8. Weitere Rechte des Anbieters

Der Zugang zum Schiff sowie die Fahrt und die Gastronomiedienstleistungen/Catering können vom Anbieter verweigert werden, wenn dies aufgrund der Kapazität, der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, drohender Schäden oder Belästigungen erforderlich ist oder im Falle offener Forderungen aus der Vergangenheit, unbeschadet der weiteren Bestimmungen in diesen Bedingungen und unter Wahrung aller anderen Rechte des Anbieters gegenüber dem Empfänger, einschließlich des Ausschlusses der Haftung des Anbieters für etwaige Schäden.

Artikel 9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Verpflegungskosten für den Kapitän und die Besatzungsmitglieder während mehrtägiger Reisen vom Empfänger zu tragen.

9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis exklusiv Hafen-, Brücken-, Schleusen- und Lotsen-Gebühren sowie örtlichen Steuern wie Touristensteuer und Treibstoffkosten. Diese Kosten sind an Bord zu begleichen.

9.3 Der Empfänger wird die ihm in Rechnung gestellten Beträge in der Währung, die im Vertrag angegeben ist, innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen an den Anbieter bezahlen, ohne jeglichen Abzug, Zurückhaltung oder Verrechnung. Der Empfänger hat niemals das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. Der auf den Bank- oder Girokontoumsätzen des Anbieters angegebene Valutatag wird als der Zahlungstag betrachtet.

9.4 Der Anbieter hat das Recht, den Preis bis zu 20 Tage vor Beginn der Fahrt aufgrund wesentlicher Änderungen der Kosten für die Durchführung der Fahrt zu erhöhen. In diesem Fall hat der Empfänger das Recht, den Vertrag zu kündigen, jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung.

9.5 Wenn der Empfänger seinen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nachkommt, ist der Empfänger automatisch im Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Empfänger im Verzug ist, bis zum Tag der vollständigen Zahlung, ist der Empfänger Verzugszinsen von 2 % des geschuldeten Betrags pro Monat oder einem Teil davon zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Anbieters auf vollständigen Schadensersatz gemäß dem Gesetz.

9.6 Alle Kosten, die zur Eintreibung der vom Empfänger geschuldeten Beträge anfallen, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, gehen zu Lasten des Empfängers.

Artikel 10. Reklamationen

10.1 Reklamationen bezüglich Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

10.2 Der Empfänger und/oder die Gäste sind verpflichtet, etwaige Beschwerden über die Durchführung des Vertrages sofort (während der Fahrt) dem Anbieter und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, damit der Anbieter die Möglichkeit hat, Maßnahmen zu ergreifen, um berechtigte Beschwerden zu beheben.

Artikel 11. Stornierung

11.1 Bei Stornierung des Vertrags durch den Kunden gelten die folgenden Prozentsätze als Entschädigung:

Stornokosten für Schiff, Catering und Sonstiges:

  • Nach Buchung: 15 %

  • 6 Monate bis 5 Monate vor Abfahrt: 20 %

  • 5 Monate bis 4 Monate vor Abfahrt: 30 %

  • 4 Monate bis 3 Monate vor Abfahrt: 40 %

  • 3 Monate bis 2 Monate vor Abfahrt: 50 %

  • 2 Monate bis 1 Monat vor Abfahrt: 75 %

  • 1 Monat bis 1 Tag vor Abfahrt: 90 %

  • 1 Woche bis Abfahrt: 100 %

  • Am Tag der Abfahrt: 100 %

11.2 Eine Stornierung muss immer per Fax erfolgen, dessen Empfang vom Anbieter bestätigt werden muss, oder durch Einschreiben. Das Datum des Empfangs durch den Anbieter gilt als das Datum der Stornierung.

Artikel 12. Auflösung

12.1 Wenn der Empfänger:

a. seinen eigenen Konkurs beantragt, für insolvent erklärt wird, das Konkursverfahren eröffnet wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, auf sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens eine Pfändung erfolgt und diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Pfändung aufgehoben wird oder unter Vormundschaft gestellt wird, oder

b. eine Entscheidung trifft und/oder mit der Schließung oder Übertragung seines Unternehmens oder eines wesentlichen Teils davon fortfährt, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder

c. eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Anbieter nach schriftlicher Mahnung nicht oder nicht vollständig erfüllt;

d. eine Rechnung oder einen Teil davon nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt, wird der Empfänger von Rechts wegen im Verzug sein und die verbleibende Schuld wird sofort fällig.

12.2 In den oben genannten Fällen ist der Anbieter berechtigt, ohne jegliche Schadensersatzpflicht und unbeschadet seiner anderen Rechte, wie z. B. Rechte bezüglich bereits fälliger Strafen, Zinsen und des Rechts auf Schadensersatz, und ohne dass eine Mahnung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist:

a. den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Empfänger zu kündigen und/oder

b. jegliche vom Empfänger dem Anbieter geschuldete Beträge sofort in voller Höhe einzufordern und/oder

c. vor der Weiterverrichtung des Vertrages vom Empfänger Sicherheit für die (rechtzeitige) Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

12.3 Wenn der Anbieter den Vertrag auflöst, schuldet der Empfänger als pauschalen Schadenersatz den Preis oder den Betrag des tatsächlichen Schadens, wenn dieser höher ist.

Artikel 13. Höhere Gewalt

Wenn der Anbieter aufgrund von höherer Gewalt, sei es von dauerhafter oder vorübergehender Natur, daran gehindert wird, den Vertrag (weiter) auszuführen, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht durch eine entsprechende Mitteilung ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Anbieters auf Zahlung durch den Empfänger für bereits vom Anbieter erbrachte Leistungen, bevor die höhere Gewalt eintrat, oder die (weitere) Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise auszusetzen. Der Anbieter wird den Empfänger so schnell wie möglich über die Situation der höheren Gewalt informieren. Im Falle einer Aussetzung ist der Anbieter dennoch berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.

Artikel 14. Anwendbares Recht

14.1 Auf den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.

14.2 Alle Streitigkeiten werden dem Gericht vorgelegt, das für den Bezirk zuständig ist, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Wenn der Empfänger Verbraucher ist, kann er innerhalb eines Monats ein anderes Gericht benennen.

Version 27-02-2001

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